Wochenbettkompass

Haushaltshilfe nach der Geburt: so beantragst du sie

Von der Wochenbettkompass-RedaktionAktualisiert am 5 Minuten Lesezeit
Kurz gesagt

Gesetzlich Versicherte haben nach der Geburt Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn niemand im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann. Grundlage ist § 24h SGB V. Es gibt keine Zuzahlung. Du brauchst eine Bescheinigung von Hebamme oder Ärztin und stellst den Antrag bei der Krankenkasse, bevor die Hilfe beginnt.

Wer hat Anspruch?

Du hast Anspruch, wenn du wegen Schwangerschaft oder Entbindung deinen Haushalt nicht selbst führen kannst und keine andere Person in deinem Haushalt das übernehmen kann, zum Beispiel weil dein Partner arbeitet. Kann jemand teilweise einspringen, entfällt der Anspruch in diesem Umfang. Ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt ist dafür nicht nötig.

Was kostet mich die Haushaltshilfe?

Bei der Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft und Entbindung gibt es keine Zuzahlung. Die Krankenkasse vermittelt entweder einen Dienst, oder du suchst dir selbst eine Hilfe, zum Beispiel eine Nachbarin. Dann werden die Kosten in angemessener Höhe erstattet.

Und wenn Oma oder meine Schwester hilft?

Bei Verwandten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grad, also zum Beispiel Eltern, Großeltern, Geschwister oder Schwiegereltern, zahlt die Kasse keine Vergütung für die Hilfe selbst. Erstattet werden aber Fahrtkosten und Verdienstausfall.

So gehst du vor

  1. Bescheinigung holen. Hebamme oder Ärztin bestätigen, wie lange und wie viele Stunden am Tag du Hilfe brauchst.
  2. Antrag stellen, bevor die Hilfe beginnt. Schick den Antrag mit der Bescheinigung an deine Krankenkasse.
  3. Helferin finden. Die Kasse vermittelt oder du schlägst selbst jemanden vor.
  4. Stundenzettel führen und von der Helferin unterschreiben lassen.

Wie lange gibt es die Hilfe?

Nach der Geburt orientiert sich die Dauer meist an etwa sechs Tagen. Längere Zeiträume sind mit Begründung möglich. Während der Schwangerschaft gilt keine feste Grenze. Privat Versicherte prüfen ihren Tarif.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Die Krankenkasse entscheidet im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wer bekommt nach der Geburt eine Haushaltshilfe?

Gesetzlich Versicherte, die ihren Haushalt wegen der Entbindung nicht selbst führen können, wenn keine andere Person im Haushalt das übernehmen kann.

Muss ich für die Haushaltshilfe zuzahlen?

Nein. Bei der Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft und Entbindung nach § 24h SGB V gibt es keine Zuzahlung.

Wann muss ich die Haushaltshilfe beantragen?

Bevor die Hilfe beginnt, zusammen mit einer Bescheinigung von Hebamme oder Ärztin.

Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch Hebamme oder Ärztin.